Der Online-Apotheken Markt in Deutschland – ein Überblick
Seit dem 1. Januar 2004 ist auch in Deutschland der Versandhandel von apothekenpflichtigen Arzneimitteln freigegeben.
Hierbei wird meist der Begriff Internet- oder Onlineapotheke mit dem Versandhandel von Arzneimittel gleichgesetzt. Allerdings gibt es hierbei kleine Unterschiede. Eine einfache Versandapotheke kann ihr gesamtes Bestellwesen auch gut ohne Internet organisieren. Hier reichen lediglich ein Telefon und Fax aus. Durch den neuen Weg des Versandhandels von Arzneimitteln können Patienten profitieren, welche chronisch krank sind und dadurch ihren Medikamentenbedarf im Voraus planen müssen.
Weiterhin ist die Onlinebestellung ideal für Patienten, die durch das Alter oder aufgrund ihrer Krankheit in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind oder auch für Berufstätige. Beim Versandhandel besteht die Möglichkeit die Medikamente an eine andere Adresse, als die Hausanschrift versenden zu lassen. Die Bestellung erfolgt bequem von zu Hause aus. Der Versand erfolgt in kürzester Zeit, innerhalb von 1 bis 2 Tagen. In Deutschland gibt es mittlerweile über 2.000 Apotheken, welche eine Zulassung für den Medikamentenversand besitzen. Bestellungen können hier per Telefon, Fax, Brief und Internet getätigt werden, somit entfallen für den Kunden lästige Wege. Neben den rezeptpflichtigen Arzneimitteln befinden sich natürlich auch freiverkäufliche Medikamente, Apothekenprodukte und diverse Naturprodukte- und Kosmetik im Angebot. Freiverkäufliche Arzneimittel werden in den Versandapotheken bis zu 30 Prozent günstiger angeboten, als in der Apotheke um der Ecke. In manchen Fällen kann der Kunde sogar eine Ersparnis bis zu 60 Prozent verzeichnen.
Kunden erhalten mit ihrer Bestellung oft besondere Boni, in Form einer Gutschrift. Diese Angebote sind möglich, nachdem im Jahr 2005 die Preisbindung für verschreibungsfreie Medikamente aufgehoben wurde, allerdings gilt das nicht für rezeptpflichtige Arzneimittel, hier sind die Preise gesetzlich festgelegt.
Die Versandapotheken rechnen hierbei die Kosten mit den jeweiligen Krankenkassen ab, der Kunde zahlt lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen.
Viele Versandapotheken bieten jahreszeitlich bedingte Sonderangebote für Produkte an. Professionelle Beratung zu Krankheiten, Risiken und Nebenwirkungen der Medikamente erfolgt per Telefon oder E-Mail. Auf der Internetseite findet der Kunde reichhaltige Informationen rund um die Gesundheit. Außerdem werden in den Online-Produktbeschreibungen detaillierte Informationen zu den Arzneimitteln aufgeführt.
Internetapotheken garantieren eine absolute Diskretion bei dem Versand von Medikamenten bei Krankheiten mit etwas pikanteren Krankheitsbildern.
Bei der Vielzahl von Internetapotheken ist es mitunter schwierig, einen seriösen Partner zu erkennen. Der Internethändler sollte auf seiner Internetseite auf alle Fälle seine berufliche Qualifikation aufführen. Weiterhin sollte der Name der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde, also das Gesundheitsamt oder Regierungspräsidium erkenntlich sein, ebenfalls sollte die zuständige Apothekenkammer ersichtlich sein. Es muss klar erkennbar sein, dass der Anbieter als Apotheker tätig ist. Weiterhin sollte der Kunde darauf achten, dass im Impressum der Homepage die vollständige Adresse des Apothekers vorhanden ist, nicht nur ein Postfach. Eine Telefon- und Faxnummer sollte auch angegeben sein.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters sollen für den Kunden leicht verständlich sein, darin sollen Auskünfte zu den Lieferbedingungen, Zahlungsmöglichkeiten und auch möglichen Beanstandungen sein. Für den Kunden sollte die Möglichkeit bestehen, über eine Telefon- Hotline Rückfragen tätigen zu können. Der Gesetzgeber will mit behördlicher Aufsicht einen hohen Schutz bei den Verbrauchern, sowie die erforderliche Arzneimittelsicherheit, aber auch einen fairen Wettbewerb der Anbieter untereinander, erreichen. Bei den deutschen Versandapotheken stellt der Gesetzgeber nun verschiedene Anforderungen an die Genehmigung zum Versandhandel. Der Versand hat dabei nur, aus öffentlichen Apotheken zu erfolgen und es hat eine behördliche Genehmigung vorzuliegen. Die Versandapotheken haben alle geltenden Vorschriften, für einen Apothekenbetrieb einzuhalten. Es muss ein hohes Qualitätssicherungssystem beim Versandvorgang vorliegen. Durch den Apothekenleiter muss eine professionelle Kundenberatung und auch der ordnungsgemäße Versandablauf sichergestellt werden. Weiterhin gibt es verbindliche Vorgaben zur Gestaltung von Internetseiten für den E – Commerce. Im Vergleich zum gesamten Apothekenumsatz in Deutschland betrug der Versandhandelsumsatz von Arzneimittel im Jahr 2004 knapp 1,4 Prozent, mit steigender Tendenz.
In anderen Ländern ist der Versandhandel von Arzneiprodukten über das Internet schon seit Jahren zulässig. In der Schweiz beispielsweise liegt der Anteil am Arzneimittelumsatz über den Internet- Versandhandel bei 3 Prozent. In den USA liegt der Anteil am Gesamtumsatz bei Arzneimitteln, bei dem der Vertrieb über einen Versandhandel stattfindet, bei ganzen 11,8 Prozent. Für Konsumenten gibt es hier eine Vielzahl Möglichkeiten, Arzneimittel über eine Internet- oder Versandapotheke zu beziehen. Im Gegensatz dazu ist in der Schweiz der Versandhandel an Arzneimitteln stark reguliert.
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